Mein Steuerberater

das ist doch alles in seiner Verantwortung!

Genügt es, dem Steuerberater die Buchhaltung zu übergeben, um GoBD-konform zu sein?
Nein, denn die GoBD umfassen ebenso Rechnungen und die Organisation des Belegeingangs. Auch vorgelagerte Prozesse wie Rechnungen schreiben gehören zu einer Gewinnermittlung und fallen damit unter die GoBD! Die Verantwortung für die Einhaltung der vorgelagerten Prozesse liegt beim Unternehmer, also bei Ihnen und nicht beim Steuerberater. Die sogenannten Vorsysteme wie Kasse, Rechnungserstellung und Post Ein- und Ausgangssysteme kann Ihr Steuerberater bei Ihnen im Hause nicht verantworten.

  • Nachträglich

    Die GoBD Konformität kann nicht nachträglich bzw. rückwirkend umgesetzt werden. „Beschädigte“ Jahre können nicht repariert werden. Werden die GoBD nicht oder unzureichend erfüllt, müssen Sie mit Zuschätzung von Einnahmen rechnen.

  • Kein Spielraum

    Ich bin ein „kleiner“ Unternehmer und schreibe 2 bis 3 Rechnungen im Monat, mich betrifft das nicht. Selbst wenn nur 2-3 Rechnungen im Monat erstellt werden, gelten die GoBD. Einen kleinen Spielraum, wie etwa die Promillegrenze beim Autofahren einen darstellt, gibt es bei der GoBD nicht. Die GoBD kennen keine Bagatellgrenze. Sobald Sie Gewinneinkünfte verbuchen, gelten die GoBD.


Von Steuerberatern für Steuerberater

Mittlerweise haben wir ein ausgereiftes GoBD Konzept für Steuerkanzleien jeder Betriebsgröße entwickelt. Von der Organisation einer Mandantenveranstaltung mit dem richtigen und enthaftenden Einladungstext bis hin zum Fachvortrag haben wir genau die Lösung, die Sie für Ihre Mandanten benötigen. Dabei sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner Rund um das Thema „Verfahrensdokumentation“ im Hintergrund. Wir nehmen Ihnen dieses leidige Thema auf Wunsch auch komplett ab und Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Sie präsentieren Ihren Mandanten eine Lösung – das schafft Zufriedenheit und bindet Mandanten und wir unterstützen Sie dabei im Hintergrund. Ebenso, wie Sie es wünschen.


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