Rechtsgrundlage der GoBD
Wenn etwas wichtiges dringend wird, ist es meistens schon zu spät. Die GoBD oder auch Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff gehen aus einem BMF Schreiben vom 14.11.2014 hervor. Der größte und weitverbreitete Irrglaube, nur Großunternehmen sind dazu verpflichtet oder betroffen, ist weit verbreitet. Eine Verfahrensdokumentation müssen alle Gewerbebetriebe erstellen. Auch diejenigen, die als Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter Umsätze generieren.
Infos im Allgemeinen
- Gültigkeit gem. Erlass vom 14.11.2014 ab 01.01.2015
- Ersetzt die GDPdU, GoBS u. GoB
- Gültigkeit gem. Erlass vom 28.11.2019 ab 01.01.2020
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
BMF 14.11.2014 (BMF IV A 4 – S0316/13/1003)
BMF 28.11.2019 (BMF IV A 4 -S 0316/19/10003 :001)
Die GoBD (Verfahrensdokumentation) Umfasst und konzentriert sich in erster Linie auf die nachfolgenden Aspekte
- Vor- und Nebensysteme (DV-Systeme)
- Zeitgerechte Erfassung/Ordnung (Grundbuch)
- Unveränderbarkeit + UnverFÄLSCHbarkeit
- Aufbewahrungspflicht
Grundsätze
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, progressiv & retrograd
- Wahrheit, Klarheit, fortlaufende Aufzeichnung