Handel

Im Handel entsteht schon allein der Tatsache geschuldet, dass hier meist bargeldintensive Geschäfte getätigt werden, dringender Handlungsbedarf. Werden Sie im Rahmen der Betriebsprüfung aufgefordert, Ihre individuelle Verfahrensdokumentation auszuhändigen und Sie können nicht liefern, drohen unangenehme Zuschätzungen durch das Finanzamt. Sicherlich kein Grund zur Freude ist, dass das Finanzamt nun mit der Kassennachschau ab 2018 ein weiteres Instrument zur unangekündigten Prüfung vorliegen hat. Und von dieser Möglichkeit wird gebrauch gemacht. Mit zum Teil wenigen Mitarbeitern erwirtschaftet der Handel hohe Jahresumsätze. Aufgrund dieser hohen Umsätze ist diese Branche im Fokus der Betriebsprüfer. Denn die Hinzuschätzung bei nicht vorhandener Verfahrensdokumentation basiert auf dem Jahresumsatz der letzten drei Jahre und nicht auf Basis des Jahresüberschusses.


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