DiZER e.V. | Verfahrensdokumentation nach GoBD


Schon seit dem 1. Januar 2015 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz “GoBD”. Ziel der Verfahrensdokumentation ist, Manipulationen in allen Bereichen zu verhindern.

Besteht Manipulationsverdacht, darf das Finanzamt schätzen. Dabei ist nicht Ihr Betriebsstättenfinanzamt in der Beweislast, sondern Sie. Finden Betriebsprüfer formelle Verstöße gegen die Grundsätze der digitalen Buchführung (GoBD), müssen Sie nachweisen, dass ihre digitalen Daten nicht manipulierbar sind.

Viele Unternehmer glauben nicht betroffen zu sein, da sie ihre Buchhaltung beim Steuerberater erstellen lassen, doch das ist ein Irrglaube. Die GoBD bezieht sich insbesondere auf die vorgelagerten Prozesse in Ihrem Unternehmen, auf die der Steuerberater keinen direkten Zugriff hat. Hier sind insbesondere die Rechnungserstellung, Kassensysteme sowie sämtliche weiteren digitalen Systeme betroffen.


  • Wer ist betroffen?

    Alle! Die GoBD zielen auf Gewinneinkünfte ab. Betroffen sind alle, die Gewinneinkünfte erzielen - somit alle Groß- und Kleinunternehmen mit und ohne Mitarbeiter. Große Konzerne und mittelständische Unternehmen sind darauf vorbereitet und haben sich im Voraus mit den neuen Anforderungen auseinandergesetzt und notwendige Prozessveränderungen eingeleitet. Der GoBD-Weckruf trifft also in erster Linie die große Zahl von Klein- und Kleinstunternehmern.

  • Wo ist der Fehler in Ihrem System?

    Ob digitale Buchhaltung oder Kassensystem. Wo die Grundsätze der digitalen Buchführung (GoBD) gelten, finden Betriebsprüfer schnell formelle Fehler und dürfen schätzen. Finden Betriebsprüfer formelle Verstöße gegen die Grundsätze der digitalen Buchführung (GoBD), dann sind die Betriebe in der Beweislast. Sie müssen nachweisen, dass ihre digitalen Daten nicht manipulierbar sind. Doch so ein Nachweis ist faktisch unmöglich.

  • Wer hat die Lösung?

    Die Gründer vom DiZER e.V. haben sich bereits im Jahre 2013 mit dem Thema der GoBD intensiv befasst. Kaum jemand hat sich für das Thema der Verfahrensdokumentation (GoBD) interessiert. Unsere Fachvorträge zu diesem Thema in aufwendigen Veranstaltungsreihen hat kaum jemand ernst genommen. Wenige haben sich den Erlass vom 14. November 2014, DOK 2014/0353090 durchgelesen. Mittlerweile hat das Bundesministerium der Finanzen den Erlass überarbeitet. Seit dem 01.01.2020 ist das BMF Schreiben vom 28.11.2019 DOK 2019/0962810 anzuwenden.

Wer wir sind

Der DiZER eingetragene Verein wurde von insgesamt sieben Unternehmern aus NRW gegründet. Selbst von der Thematik der GoBD betroffen, hat man sich vor über 5 Jahren zusammengeschlossen und die eigene Verfahrensdokumentation geschrieben. Heute richtet der DiZER e.V. sein Angebot mit attraktiven Konditionen an die 2 Millionen Kleinbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland, die noch keine Verfahrensdokumentationen haben.

Auszug unserer Mitglieder

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